Statuten

1. Name und Zweck

 

1.1 Name

Unter dem Namen «Lesegesellschaft Moos» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) mit Sitz in Herisau.

Die Lesegesellschaft Moos ging aus der 1830 gegründeten Lesegesellschaft Sangen hervor. Die ersten Statuten der Lesegesellschaft Moos wurden am 23. Oktober 1875 angenommen.

 

 

1.2 Zweck

 

1.2.1

Der Verein setzt sich für die Wahrung und Hebung der Lebensqualität im Schachen und dessen Umgebung ein.

 

1.2.2

Der Verein fördert das Gemeinschaftsleben im Quartier.

 

1.2.3

Der Verein kann sich mit der Behandlung von Abstimmungen, Wahlen und allgemeinen öffentlichen Anliegen, die das Quartier betreffen, befassen.

 

1.2.4

Der Verein ist an der Vertretung seines Quartiers in den Behörden interessiert.

 

1.2.5

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

 

2. Mitgliedschaft

 

2.1 Voraussetzungen

Mitglied kann jede handlungsfähige Person ab dem 18. Altersjahr werden. Die Mitgliedschaft steht auch juristischen Personen offen.

 

2.2 Erwerb der Mitgliedschaft

Der Eintritt in den Verein erfolgt durch mündliche oder schriftliche Anmeldung. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Bezahlung des Jahresbeitrages.

 

2.3 Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch einfache Mitteilung des Austritts an den Vorstand. Das Nichtbezahlen des Jahresbeitrages nach erfolgloser Mahnung führt zum Verlust der Mitgliedschaft.

Wer dem Verein grossen Schaden zufügt oder anderweitig den Interessen des Vereins entgegenwirkt, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.

 

2.4 Ehrenmitglieder

Die Hauptversammlung kann Mitglieder, welche sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, zu Ehrenmitgliedern ernennen.

 

3. Organisation

 

3.1 Organe des Vereins 

Die Organe des Vereins sind: - die Hauptversammlung - der Vorstand - die Kontrollstelle

 

3.2 Hauptversammlung

Die Hauptversammlung findet jährlich im ersten Quartal statt. Sie ist vom Vorstand mindestens 2 Wochen vorher, unter Bekanntgabe der Traktanden einzuberufen.

Ihre Traktanden sind insbesondere:
1. Begrüssung und Präsenz
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Mitgliedermutationen
4. Protokoll der letzten Hauptversammlung
5. Jahresbericht der/des Präsidentin/Präsidenten
6. Jahresrechnung, Rechnungsbericht
7. Bericht der Kontrollstelle
8. Wahl des Vorstandes, der/des Präsidentin/Präsidenten und der Kontrollstelle
9. Festsetzung des Jahresbeitrages
10. Statutenrevision
11. Ehrungen
12. Anträge der Mitglieder (einzureichen bis Ende Geschäftsjahr)
13. Arbeitsprogramm
14. Allgemeine Umfrage

 

3.3 Mehrheiten

Die Beschlüsse der Mitglieder-Versammlungen bedürfen, soweit das Gesetz und die Statuten es nicht anders bestimmen, der einfachen Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

3.4 Vorstand

Der Vorstand besteht aus 3 bis 5 Mitgliedern.

Die Hauptversammlung wählt die/den Präsidentin/Präsidenten und die Vorstandsmitglieder für ein Jahr. Im Übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst.

Rücktritte aus dem Vorstand oder der Kontrollstelle sind spätestens einen Monat vor Ablauf des Geschäftsjahres bekanntzugeben.

Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

 

3.5 Aufgaben des Vorstandes

 

Der Vorstand sorgt unter Führung der/s Präsidentin/en für die Erledigung der laufenden Geschäfte und die Verfolgung der Vereinsziele. Er vertritt den Verein nach aussen.

Die rechtsverbindliche Unterschrift führt der/die Präsident/Präsidentin, bei seiner Verhinderung der/die Vizepräsident/Vizepräsidentin, zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

Weitere Mitgliederversammlungen können durch den Vorstand oder auf Verlangen von mehr als einem Fünftel der Mitglieder einberufen werden. Bezüglich Frist und Verhandlungsgegenstände gelten die Bestimmungen von Art. 3.2.

 

3.6 Aufgaben der Kontrollstelle

Die Kontrollstelle setzt sich aus 2 Revisoren und 1 Ersatz-Revisor zusammen.

Sie prüft die Vereinsrechnung und ist berechtigt, in die Vereinsakten Einsicht zu nehmen. Sie erstattet der jährlichen Mitglieder-Versammlung Bericht über das Ergebnis der Prüfung.

 

4. Finanzen

 

4.1 Mitgliederbeiträge/Spenden

Der Verein erhebt bei seinen Mitgliedern einen Jahresbeitrag, welcher zur Deckung der Auslagen dient. Ehrenmitglieder sind davon befreit. Spenden und andere Zuwendungen sind willkommen.

 

4.2 Ausgaben-Kompetenz

 

Der Vorstand hat die Kompetenz, einmalige Ausgaben bis höchstens Fr. 1000.- zu tätigen.

 

4.3 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur durch Beschluss einer speziellen einberufenen Mitglieder-Versammlung erfolgen. Dabei ist eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder notwendig.

Bei einer allfälligen Auflösung der Lesegesellschaft Moos ist das Vereinsvermögen für wohltätige oder gemeinnützige Zwecke innerhalb des Quartiers zu verwenden.

Bei einem Zusammenschluss mit einem anderen Verein wird das Vermögen auf den neuen Verein übertragen.

 

5. Haftung

Für Verpflichtungen des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine weitergehende Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

6. Genehmigung und Inkraftsetzung der Statuten

Diese Statuten treten mit ihrer Genehmigung durch die Hauptversammlung vom 6. November 1998 in Kraft


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Statuten der Lesegesellschaft Moos
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